Biomasse-Förderung nur noch im Gebäudebestand
Biomasse-Anlagen, darunter sind Pelletsöfen mit Wassertasche, Pelletskessel und Hackschnitzelanlagen zu verstehen, werden aktuell ausschliesslich im Gebäudebestand, also bei der Heizungserneuerung und Altbausanierung gefördert. Die Förderdetails entnehmen Sie bitte untenstehender Veröffentlichung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).